Infos

Das Jugendgesetz regelt, ab welchem Alter Jugendliche rauchen, Alkohol trinken oder wie lange sie höchstens ausgehen dürfen. Dieses Gesetz soll Kinder und Jugendliche vor Dingen schützen, die ihre Entwicklung nachhaltig schädigen könnten. Der Jugendschutz betrifft alle jungen Menschen bis zu ihrem 18. Geburtstag. Jedes Bundesland in Österreich hat ein eigenes Jugend(schutz)gesetz.

Jugendschutzgesetz in der Steiermark

Jugendschutz

Jedes unserer neun Bundesländer hat ein eigenes Jugend(schutz)gesetz, kann also selbst darüber bestimmen, was Jugendliche dürfen und was nicht. Für dich gilt immer das Gesetz des (Bundes-)Landes, in dem du dich gerade befindest. Wenn du in der Steiermark wohnst, aber im Burgenland fortgehst, muss du dich an das burgenländische Jugendschutzgesetz halten. Wenn du etwa auf Urlaub nach Kroatien fährst, musst du dich auch an das kroatische Jugendschutzgesetz halten.

Auch Eltern, Lehrer:innen und Unternehmer:innen müssen sich daran halten und dürfen dir, bis du 18 Jahre alt bist, zum Beispiel keine Zigaretten geben, schenken oder verkaufen.

Steiermärkisches Jugendgesetz
Rat auf Draht: Jugendschutzgesetze aller Bundesländer
Jugendportal: Weitere Informationen

 

Die wichtigsten Fakten zum Jugendschutz

Rauchen ist für Jugendliche verboten. Der Griff zur Zigarette ist erst ab 18 erlaubt. Das umfasst nicht nur „echten“ Tabak, sondern auch „tabakverwandte Erzeugnisse“ und Produkte wie Shisha, E-Shisha, E-Zigaretten, Kautabak oder Schnupftabak – und zwar ganz egal, ob das süchtig machende Nikotin darin enthalten ist oder nicht!

Wenn du 16 oder älter bist, darfst du Getränke kaufen und konsumieren, die „ungebrannten“, also durch Gärung entstandenen, Alkohol enthalten (Bier, Wein, Sekt, Most, Sturm, …).
Ab 18 darf dann auch „gebrannter“ Alkohol getrunken werden, wie er etwa in Schnaps, Gin, Wodka oder Tequila zu finden ist. 
WICHITG: Es kommt dabei nicht darauf an, wie „stark“ ein Getränk ist, sondern nur, welche Art von Alkohol darin ist. Deshalb darfst du so genannte „Alkopops“ auch erst ab 18 trinken, obwohl sie oft weniger Alkohol enthalten als zum Beispiel Wein oder Bier.
 

Die Ausgehzeiten bestimmen ausschließlich deine Erziehungsberechtigten innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens.

Laut Gesetz sind die Maximalzeiten für:

  • Jugendliche unter 14: bis 23:00 Uhr
  • Jugendliche zwischen 14 und 16: bis 1:00 Uhr
  • Jugendliche ab 16: unbegrenzt

Deine Erziehungsberechtigten dürfen diesen Rahmen einschränken, aber nicht ausweiten! Sie dürfen dir mit 14 also nicht erlauben, ausnahmsweise bis Mitternacht fortzugehen, weil du eine gute Schularbeit geschrieben hast. Das ist nur möglich, wenn dich mit schriftlicher Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten eine volljährige Aufsichtsperson begleitet.

Wer dabei erwischt wird, gegen das Jugendgesetz zu verstoßen, muss (wie bei jedem Bruch des Gesetzes) mit einer Strafe rechnen. In der Steiermark kann das sein:

  • Die verpflichtende Teilnahme an einem Beratungsgespräch oder einer Schulung zum Jugendschutz mit einer maximalen Dauer von 8 Stunden. Diese Strafe soll vor allem angewandt werden, wenn du zum ersten Mal gegen das Jugendgesetz verstößt. Es kann auch sein, dass dich deine Eltern dabei begleiten müssen.
  • Bis zu 36 Sozialstunden in einer Einrichtung im Altenpflege-, Jugend- und Behindertenbereich oder des Tierschutzes.
  • Wenn du die Teilnahme am Beratungsgespräch verweigerst oder deine Sozialstunden nicht wie vereinbart abarbeitest, musst du eine Geldstrafe von bis zu 300 € bezahlen.

Die tatsächliche Höhe der Strafe hängt immer davon ab, wie schwer das Vergehen war und zum wievielten Male du bereits erwischt wurdest. Außerdem kann es sein, dass deine Eltern noch zusätzlich eine Strafe bekommen.
 

Weitere Informationen zum Jugendschutz

Weitere Infos findest du hier und in der Broschüre, die du entweder runterladen oder dir kostenlos bei uns abholen oder bestellen kannst: #jugendschutz in Österreich – Die aktuellen Bestimmungen im Überblick

Auch außerhalb Österreichs hat jedes Land eigene Jugendschutz-Gesetze. Informiere dich über die rechtlichen Bestimmungen für Jugendliche in Europa!
Für spezielle Fragen rund ums Thema Jugendrechte, wende dich an die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark.

Ansprechperson

Das Infoteam antwortet gern montags bis donnerstags von 11:00 bis 16:00.

E-Mail [email protected]
Telefon +43 (0) 316 | 90 370-90

Zuletzt aktualisiert am: 02. November 2023
Icon WhatsApp