Infos

Auf dieser Seite findest du alle Infos zu Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Bewerbungsgespräch. 

Schreibe jedes Bewerbungsschreiben möglichst individuell für die Firma, bei der du dich bewirbst. Im Lebenslauf präsentierst du deine bisherige Ausbildung und deine Stärken. Für die Gestaltung gibt es online Vorlagen. Wirst du zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, ist gute Vorbereitung das Wichtigste. 
 

Rechte an deiner Arbeitsstelle

Arbeitsrecht für Jugendliche

Arbeiten dürfen Jugendliche in Österreich ab 15 Jahren und nach Abschluss der Schulpflicht. Ab 14 Jahren können auch kleinere Arbeiten wie Babysitten oder Nachbarschaftshilfe gemachen, wenn die Schulbildung darunter nicht leidet. 

Good to know

  • Wichtig ist, darauf zu achten, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Darin sollen die Tätigkeit, die Arbeitszeiten, der Beginn und das Ende der Beschäftigung sowie die Bezahlung geschrieben stehen 
  • Wenn länger als einen Monat gearbeitet wird, muss der:die Arbeitgeber:in einen Dienstzettel, die schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, aushändigen. Wichtigen: diesen unbedingt aufheben!
  • Niemals voreilig Verzichtserklärungen unterschreiben! Damit verzichtest du nämlich auf gewisse Rechte und Ansprüche und dann kann es sein, dass dir zum Beispiel deine Überstunden nicht ausbezahlt werden.
  • Die Arbeitszeiten mitschreiben. Dann ist man im Streitfall gewappnet und kann auch kontrollieren, ob bei der Endabrechnung alles stimmt. Unterschreibe keine falschen Arbeitszeitaufzeichnungen! 

Versicherung, Urlaub und Krankenstand

Auch während eines Ferial- oder Nebenjobs besteht Anspruch auf Urlaub. Das bedeutet, dass du während des Urlaubs weiterhin bezahlt wirst. Dieser Urlaubsanspruch ist anteilig, was heißt, dass man nicht ab Tag 1 den „vollen“ Urlaub bekommt, sondern pro Monat Recht auf 2 Urlabstage hat. Wenn man zum Beispiel 2 Monate bei einer Firma gearbeitet hat, hat man Anspruch auf 4 Urlaubstage. Wenn man keinen Urlaub nimmt, muss dieser am Ende ausbezahlt werden! 

Wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst, bist du unfall-, pensions-, kranken- und arbeitslosenversichert. Das bedeutet auch, dass die Zeit, in der du arbeitest, in all diese Versicherungen mit reinspielt und das beispielsweise in die Pension miteingerechnet wird. Du bist auch im Krankheitsfall versichert und bekommst weiterhin den Lohn ausbezahlt, wenn du krank wirst. Wichtig: Gib deinen Krankenstand so früh wie möglich bekannt und lasse dich vom Arzt / von der Ärztin krankschreiben!

Mehr Infos zum Thema Arbeit und Geld findest du hier:
Arbeit & Geld

 

 

Höhe des Gehalts

Wie viel Gehalt man bekommt, hängt von der Branche ab, in der man arbeitet. Doch auch ein Ferienjob und ein Nebenjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Ob einem Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zustehen, ist auch im Kollektivvertrag geregelt. Wenn man in einer Branche arbeitet, wo es keinen Kollektivvertrag gibt, dann gibt es einen Mindestlohntarif. Auch da ist geregelt, dass jede:r anständig entlohnt wird. Die meisten Branchen haben jedoch einen Kollektivvertrag.

Wie du herausfindest, wie viel du in welchem job verdienst und was dabei brutto und netto bedeuten, findest du hier:
Arbeit & Geld

Entlohnung von Pflichtpraktika

Pflichtpraktikum außerhalb eines Dienstverhältnisses

Das bedeutet, dass du kein:e normale:r Arbeitnehmer:in bist und ist meistens der Fall, wenn man ein Pflichtpraktikum absolviert. Wenn du zum Beispiel von der Schule oder der Uni aus ein Praktikum machst, bekommst du oft keinen Dienstvertrag und bist somit auch kein:e normale:r Arbeitnehmer:in. In diesem Fall besteht leider kein Recht auf Bezahlung und auch kein Recht auf Urlaubsgeld. Bei dieser Form des Praktikums stehen der Lern- und Ausbildungszweck im Vordergrund und man hat als Praktikant:in nicht die dieselben Arbeitspflichten wie die normalen Arbeitnehmer:innen. Der Vorteil: Man kann häufiger die Tätigkeit wechseln, sich verschiedene Bereiche anschauen und hat weniger Pflichten. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dir nicht freiwillig einen gewissen Geldbetrag ausbezahlen kann! 

 

Pflichtpraktikum im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Wenn dein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, musst du entlohnt werden. Wie hoch der Lohn dabei ist, hängt davon ab, ob der Kollektivvertrag der jeweiligen Branche vorsieht, dass Praktikant:innen darin geregelt sind, oder nicht. Meistens ist im Kollektivvertrag geregelt, wie Praktikant:innen entlohnt werden sollen. Falls nicht, dann muss das Gehalt frei mit dem:der Arbeitgeber:in verhandelt werden. In diesem Fall ist man jedoch auch an betriebliche Arbeitszeiten oder Weisungen gebunden und organisatorisch im Unternehmen miteingegliedert. 

Arbeitszeiten für Jugendliche unter 18

  • Unter 18 Jahren darfst du maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Unter 18 Jahren besteht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr ein Arbeitsverbot.
  • Nach jedem Arbeitstag hast du Anspruch auf eine Ruhezeit von 12 Stunden.
  • Unter 18 Jahren stehen einem eine Wochenfreizeit von 2 aufeinanderfolgenden Tagen zu, wobei einer davon ein Sonntag sein muss.
  • Ab einer Tagesarbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden hat man das Recht auf eine Pause von einer halben Stunde zu. Spätestens nach 6 Stunden muss eine Pause gemacht werden.
  • Überstunden sind für unter 16-jährige verboten. In Ausnahmefällen darf man aufgrund von Vor- und Abschlussarbeiten mehr arbeiten. Dafür steht einem dann Zeitausgleich zu oder die Überstunden müssen ausbezahlt werden.
  • Ab dem 16. Geburtstag sind Überstunden für bestimmte Tätigkeiten (Vor- und Abschlussarbeiten) erlaubt. Die Mehrarbeitsleistung ist mit einer halben Stunde pro Tag und drei Stunden pro Woche beschränkt. Für Überstunden steht dir ein Zuschlag von 50% vom normalen Stundenlohn zu.

 

Hält sich dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin nicht an deine Rechte? Dann kannst du dich jederzeit an die Arbeiterkammer wenden:

 Arbeiterkammer

Ansprechperson

Jugendinfo-Team

Das Infoteam antwortet gern montags bis donnerstags von 11:00 bis 16:00 Uhr.

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Telefon +43 (0) 316 | 90 370-90

Zuletzt aktualisiert am: 10. Oktober 2023
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