Rechte und Pflichten in Arbeitsverhältnissen
Die Links geben dir Antworten auf deine nachfolgenden Fragen:
Schnelles und allgemeines zum Thema Arbeitsrecht
Für nähere Auskünfte ist eine Kontaktaufnahme mit den angegebenen Stellen für ein persönliches Gespräch empfehlenswert
Rechtliche Infos zur Lehre
- Der Lehrvertrag ist schriftlich und in vierfacher Ausfertigung zwischen dem Lehrling und dem*der Lehrberechtigten abzuschließen.
- Der Lehrvertrag wird grundsätzlich für die Dauer deiner Lehrzeit abgeschlossen.
- An das Ende der Lehrzeit schließt die 3-monatige Weiterverwendungszeit (Behaltezeit) an.
Als Lehrling musst du u.a.:
- mit Materialien und Werkzeug sorgsam umgehen,
- die Berufsschule besuchen,
- dienstliche Anweisungen befolgen.
Der*Die Lehrberechtigte muss u.a.:
- für eine ordnungsgemäße Ausbildung sorgen,
- die Lehrlingsentschädigung bezahlen,
- den Lehrling schützen (z.B. vor Überforderung, vor KollegInnen)
Gehalt
Im AMS/Berufslexikon kann man sich über die Höhe der Lehrlingsentschädigung pro Berufssparte näher ansehen.
Diese Stellen informieren ebenfalls: