
Hier findest du die wichtigsten Fakten zum Arbeitszeit-Gesetz.
Vollendung des 15. Lebensjahres (= 15. Geburtstag) und der Schulpflicht
Unter 18 Jahren höchstens 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden in der Woche
30 Minuten Pause ab einer Tagesarbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden - die Pause muss nicht bezahlt werden.
Verboten - solltest du trotz Verbotes zu Überstunden herangezogen werden: Zuschlag von 50%. Zeitausgleich ist nach vorheriger Absprache auch möglich.
Zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr
12 Stunden durchgehend
Verboten (außer Gastgewerbe)
Pro Woche eine ununterbrochene Freizeit von zwei Kalendertagen - wobei einer dieser Tage der Sonntag sein muss.