
Darf ich noch rausgehen? Muss ich den ganzen Tag eine Gesichtsmaske tragen? Wie lange soll ich meine Hände waschen?
Covid-19 und Corona beherrschen derzeit die Nachrichten. Wir sind da und unterstützen dich, damit du nicht allein durch die Krise musst!
(Stand: 10.04.2020)
Weiterhin gilt:
Derzeit dürfen öffentliche Flächen nut in Ausnahmefällen betreten werden.
Zu den Ausnahmen zählen:
Achtung: In deiner Gemeinde können lokale Vorschriften gelten. Informiere dich auf der Website deiner Gemeinde darüber!
Wenn ihr einkaufen geht oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs seid, müsst ihr ab sofort (Öffis: ab 14.04.) einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es muss keine Einwegmaske sein, ihr könnt auch mit einem Schal oder Tuch Mund und Nase abdecken.
Die Schulen sind derzeit größtenteils geschlossen. Nur Schüler/-innen, die zu Hause nicht betreut werden können, sollen in die Schule gehen. Diese Maßnahmen gelten bis Mitte Mai. Matura und Lehrabschlüsse können aber jedenfalls unter strengen Auflagen durchgeführt werden. Die Vorbereitung für die Matura findet ab Mai wieder in den Schulen statt.
Derzeit sollt ihr keine Menschen treffen, mit denen ihr nicht zusammenwohnt. Allgemein solltet ihr einen Abstand von 1 Meter einhalten, wenn ihr Menschen begegnet. Das Rote Kreuz empfiehlt sogar einen Abstand von 1,5 Metern
Auch sind die meisten Spielplätze geschlossen, weil das Virus vor allem auf Metall lange überlebt und dadurch die Ansteckungsgefahr sehr hoch ist. Parks und Grünanlagen sind (noch) geöffnet, jedoch solltet ihr Hotspots vermeiden!
Wenn ihr euch krank fühlt, Fieber, Husten und Atembeschwerden habt, ruft bei der Hotline 1450 an! Dort bekommt ihr Anweisungen, was ihr tun sollt.
Infos zum Thema Kurzarbeit, Ehrenamt und Lernen Online in Zeiten von Corona findet ihr bei uns auf der Website!
Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen:
Darf ich meinen Freund oder meine Freundin sehen?
Grundsätzlich gilt, dass wir unsere sozialen Kontake auf ein Minimum reduzieren sollen. Trotzdem ist es verständlich, wenn du deinen Partner oder deine Partnerin hin und wieder sehen möchtest. Das ist nicht verboten. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nur im öffentlichen Raum, ihr dürft euch also nach wie vor bei euch daheim treffen. Auch das Sozialministerium hat festgestellt, dass der Bescuh der Lebengefährtin oder des Lebensgefährten unter die 'Deckung der notwendigen Bedürfnisse' fällt.
Aber Achtung: solange ihr nicht denselben Wohnsitz habt, dürft ihr euch nicht gemeinsam in der Öffentlichkeit bewegen.
Was tun bei einer Anzeige?
Die Polizei kontrolliert gerade sehr streng, ob die Ausgangsbeschränkungen eingehalten werden. Mittlerweile wurden schon mehrere tausend Menschen in Österreich angezeigt und müssen mit Strafen bis zu € 3.600.- rechnen. Doch auch die Polizei macht Fehler und nicht jede Anzeige ist immer auch gerechtfertigt. Du hast auch im Nachhinein die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und deine Sicht der Dinge darzustellen.
Solltest du dich ungerecht behandelt fühlen, hast du folgende Möglichkeiten:
Weiterführende Informationen:
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Montag bis Donnerstag von 11 bis 16 Uhr
Außerdem gibt es Information auf diesen Kanälen:
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