
ein ganz normales Arbeitsverhältnis in den Ferien
erst ab Vollendung der Schulpflicht und des 15. Lebensjahres (ab deinem 15. Geburtstag) erlaubt
Es gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Kollektivvertrag je nach Branche. Er regelt die Höhe deines Lohnes, deine Arbeitszeit und vieles mehr.
Alle Vereinbarungen über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitsverhältnisses etc. sollten im Voraus schriftlich festgelegt werden.
Wenn du länger als einen Monat arbeitest, muss dir dein:e Arbeitgeber:in einen Dienstzettel geben, der diese Vereinbarungen enthält.
TIPP: Den Muster-Dienstzettel erhältst du auf der Website der Arbeiterkammer Steiermark und noch viel mehr Tipps, Infos und Broschüren.
...ist das Richtige für dich, wenn du...
...neben der Schule oder deinem Studium arbeiten möchtest, um...
...Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln.
...dein Taschengeld aufzubessern.
Meist hat ein Nebenjob nichts mit deiner Ausbildung zu tun. Beachte unbedingt die Art des Dienstvertrages - meistens arbeitest du als geringfügig Beschäftigte:r, als Werk- oder freie:r Dienstnehmer:in.
Genaue Infos dazu findest du in der Broschüre Ferien- und Nebenjobsuche, oder dem LOGO Infoblatt Ferien- und Nebenjobs.
TIPP: Link Dich mal in die LOGO Jobbörse ein, vielleicht findest du gleich einen passenden Job für dich!