Lehre
Schutzmaßnahmen
Arbeitsverpflichtung
Schutz
- Wenn der Betrieb gar nicht oder nur in Teilbereichen geschlossen ist, müssen Lehrlinge weiterhin dem Berufsbild entsprechend beschäftigt werden und durch die*den Ausbildner*in betreut werden.
- Anstelle der Ausbildnerin*des Ausbildners kann vorübergehend auch eine andere Person (muss keine Ausbilder*innen-Prüfung haben) mit der Betreuung beauftragt werden, sollte die*der Ausbildner*in ausfallen.
- Home-Office kommt üblicherweise selten in Frage. Außer bei z.B. technik- bzw. IT-lastigen Ausbildungen. Dazu muss aber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Bei minderjährigen Lehrlingen braucht es bei der Vereinbarung die Unterschrift der*des Erziehungsberechtigten.
- Urlaub darf natürlich genommen werden. Die Vereinbarung von unbezahltem Urlaub ist bei Lehrlingen nicht zulässig.
- Minderjährige Lehrlinge dürfen nur sehr eingeschränkt Überstunden leisten, entsprechender Zeitausgleich ist daher ebenfalls nur sehr eingeschränkt möglich.
- Kurzarbeit ist für Lehrlinge möglich, sie bekommen 100% ihres Lohns.
Mehr zum Thema Kurzarbeit findest du hier.
- Die*Der Arbeitgeber*in hat Fürsorgepflicht und muss darauf achten, dass die Ansteckungsgefahr möglichst gering ist, sowohl unter den Mitarbeiter*innen als auch zwischen Mitarbeiter*innen und Kund*innen.
- Die Arbeitgeber*innen müssen genau prüfen, welche Arbeit im Moment wirklich dringend ist und was aufgeschoben werden kann. Mehr Infos findest du hier.
- Du bist nach wie vor verpflichtet deiner Arbeit nachzukommen. Die Firma muss für den Schutz deiner Gesundheit sorgen.
- Der Kontakt mit Kund*innen muss eingeschränkt werden.
AUSNAHMEN: Bereiche die notwendige Dinge des täglichen Bedarfs sicherstellen wie z.B. Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Öffis, Müllabfuhr oder Energie, usw.
Um weitere Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu vermeiden, ist Home-Office sicher eine gute Lösung.
- Es müssen sowohl Arbeitgeber*in als auch Arbeitnehmer*in zum Home-Office zustimmen.
- AUSNAHME: wenn dir bestätigt wurde, dass du zur Risikogruppe gehörst. Dann kann deine Chefin*dein Chef einseitig Home-Office anordnen, dem du dann Folge leisten musst.
- Die Firma sollte bei Homeoffice dafür sorgen, dass du die nötige Technik zur Verfügung hast. Über den Ersatz eventuell entstehender Aufwendungen ist eine Vereinbarung (z.B. über einen pauschalen Aufwandsersatz) zu treffen.
Job und Corona-Hotline
0800 | 22 12 00 80, Mo-Fr 9 Uhr